DJK SV Mauritz - Coppenrathsweg 21 - 48155 MÜNSTER
Münster, 28.10.2015
An alle Mitglieder der DJK SV Mauritz 1906 e.V. Vorstand
Einladung zur Jahreshauptversammlung der DJK SV Mauritz 1906 e.V.
Liebe (r) Sportkamerad (in),
hiermit laden wir herzlich zur
Jahreshauptversammlung
am Montag, den 16. November 2015
um 19:30 Uhr in das Sportheim am Coppenrathsweg 21 ein
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls vom 05.02.2015
4. Bericht des Vorstands
5. Bericht des Kassenwarts und der Geschäftsführer sowie Ausblick auf 2016
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Beschluss zu Satzungskorrektur (Vorlage anbei)
8. Anträge
9. Verschiedenes
Anträge können bis 8 Tage vor der JHV schriftlich beim Vorstand gestellt werden. Auch die Mitglieder unter 16 Jahren sind durch deren gesetzliche Vertreter stimmberechtigt.
Mit sportlichen Grüßen
Detlef von Delft Dr. Ulrich Thelen
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Auszug aus der Satzung
der Deutschen-Jugend-Kraft SV Mauritz 1906 e.V.
vom 05.02.2015
§ 2 (neu)
Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
1.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a. Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes.
b. Durchführung von Sport, sportlichen Veranstaltungen sowie geeigneten
Freizeitmaßnahmen.
c. Beteiligung an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen.
d. Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Trainern und Helfern
sowie deren Aus- und Weiterbildung.
2.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Kath. Kirchengemeinde Sankt Mauritz, Sankt-Mauritz-Freiheit 25, 48145 Münster, zur Verwendung für Sportpflege in christlicher Gemeinschaft.
(alt)
§ 2
Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
1.
Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung von sportlichen Disziplinen.
Die Durchführung dieser Aufgaben und die Arbeitsweise werden im Einzelnen in einer besonderen Geschäftsordnung niedergelegt.
2.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist frei von allen wirtschaftlichen Interessen. Es darf keinem Mitglied aus dem Vermögen des Vereins, sei es durch Vertrag, sei es ohne Vertrag, ein wirtschaftlicher Vorteil zu Gute kommen, außer dass es selbst die o.a. Sportarten wie jedes andere Mitglied auszuüben berechtigt ist.
3.
Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinden, in deren Bereich die Mitglieder wohnen, zur Verwendung für Sportpflege in christlicher Gemeinschaft.

